Wer Stahl- oder Aluminiumtragwerke herstellt und in Verkehr bringen möchte, kommt an der DIN EN 1090 nicht vorbei. Die Norm regelt europaweit die Anforderungen an tragende Bauteile – von der Planung und Fertigung bis zur Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen. Doch bevor eine Zertifizierungsstelle das Audit durchführen kann, müssen Betriebe eine Reihe technischer und organisatorischer Voraussetzungen erfüllen. Dieser Beitrag gibt einen strukturierten Überblick.

1. Anwendungsbereich der DIN EN 1090
Die DIN EN 1090 besteht aus mehreren Teilen: Teil 1 beschreibt die allgemeinen Anforderungen an die Konformitätsbewertung, Teil 2 gilt für Stahlkonstruktionen, Teil 3 für Aluminiumkonstruktionen. Für den Großteil der metallverarbeitenden Betriebe in Deutschland ist vor allem Teil 2 relevant.
Die Norm ist verpflichtend für alle Hersteller, deren Produkte unter die Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen und am Bau eingesetzt werden. Das betrifft u. a. Stahlrahmen, Träger, Stützen, Treppen, Geländer mit tragender Funktion sowie Brückenkomponenten.
2. Ausführungsklassen: Das Fundament der DIN EN 1090 Anforderungen
Eine der ersten und wichtigsten Voraussetzungen ist die Festlegung der Ausführungsklasse (EXC). Die DIN EN 1090 unterscheidet vier Ausführungsklassen – EXC1 bis EXC4 – die sich nach dem Versagensrisiko und der Beanspruchung des Bauteils richten:
- EXC1: Geringes Risiko, einfache statische Konstruktionen (z. B. Nebengebäude)
- EXC2: Standardfall im Hochbau, gilt für die meisten üblichen Stahlkonstruktionen
- EXC3: Erhöhte Anforderungen, z. B. bei dynamischer Beanspruchung oder öffentlicher Infrastruktur
- EXC4: Höchste Anforderungen, z. B. bei Erdbebengefährdung oder Anlagen mit extremem Versagensrisiko
Die Ausführungsklasse wird in der Regel durch den Planer oder Auftraggeber festgelegt und bestimmt maßgeblich, welche technischen und personellen Voraussetzungen der Hersteller erfüllen muss. Mit steigender Klasse steigen auch die Anforderungen an Schweißprozesse, Prüfungen und Dokumentation.
Praxishinweis: Viele Betriebe zertifizieren sich für EXC2, um das breite Standardgeschäft abzudecken. Wer regelmäßig Aufträge der öffentlichen Hand oder im Brückenbau bearbeitet, sollte EXC3 in Betracht ziehen.
3. Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
Die werkseigene Produktionskontrolle ist das Herzstück der DIN EN 1090 Voraussetzungen. Sie verpflichtet den Hersteller, ein dokumentiertes System zur Überwachung und Steuerung der eigenen Fertigungsprozesse einzurichten und dauerhaft aufrechtzuerhalten.
Die WPK umfasst unter anderem:
- Festgelegte Verfahren für alle produktionsrelevanten Abläufe
- Regelmäßige Kontrollen von Ausgangswerkstoffen, Halbzeugen und Fertigerzeugnissen
- Dokumentation von Prüfungen, Messungen und Abweichungen
- Schulungs- und Qualifikationsnachweise des Personals
- Regelungen für den Umgang mit nichtkonformen Produkten
Das WPK-Handbuch muss der Zertifizierungsstelle vor dem Erst-Audit vorliegen. Eine gut strukturierte WPK ist nicht nur Zertifizierungsvoraussetzung, sondern auch Grundlage für ein stabiles Qualitätsmanagementsystem im Betrieb.
4. Schweißaufsicht und Qualifikation des Personals
Für alle Ausführungsklassen ab EXC2 ist der Einsatz qualifizierter Schweißaufsicht verpflichtend. Die DIN EN ISO 14731 regelt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der schweißtechnischen Aufsichtsperson. Je nach Ausführungsklasse sind unterschiedliche Qualifikationsstufen erforderlich – von der Europäischen Schweißfachkraft (EWS) bis zum Internationalen Schweißingenieur (IWE).
Darüber hinaus müssen alle eingesetzten Schweißer nach DIN EN ISO 9606 qualifiziert und die entsprechenden Prüfbescheinigungen aktuell gehalten werden. Die Herstellerqualifikation des Betriebs hängt direkt von der nachgewiesenen Kompetenz des Schweißpersonals ab.
5. Weitere technische Anforderungen
Neben WPK und Personalqualifikation umfassen die DIN EN 1090 Anforderungen auch:
- Geeignete Fertigungseinrichtungen und Messmittel mit Kalibriernachweis
- Qualifizierte Schweißverfahren nach DIN EN ISO 15614 oder gleichwertigen Normen
- Nachverfolgbarkeit von Werkstoffen (Materialzertifikate nach EN 10204)
- Gegebenenfalls Nachweise zur Wärmebehandlung, Oberflächenvorbereitung und Beschichtung
- Für EXC3/4: Anforderungen an zerstörungsfreie Prüfungen (ZfP) und entsprechend qualifiziertes Prüfpersonal
6. Ablauf der Erstzertifizierung nach DIN EN 1090
Der Weg zur Zertifizierung nach DIN EN 1090 folgt einem klar strukturierten Prozess:
- Schritt 1: Festlegung der angestrebten Ausführungsklasse(n) und Werkstoffe
- Schritt 2: Aufbau oder Anpassung der werkseigenen Produktionskontrolle
- Schritt 3: Sicherstellung aller Personalqualifikationen (Schweißaufsicht, Schweißer)
- Schritt 4: Antrag bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle
- Schritt 5: Dokumentenprüfung und Erstinspektion im Betrieb
- Schritt 6: Ausstellung der Zertifikate und Berechtigung zur CE-Kennzeichnung
Im Anschluss an die Erstzertifizierung sind jährliche Überwachungsaudits sowie eine Rezertifizierung alle drei Jahre vorgesehen. Zertifizierung nach DIN EN 1090 ist damit kein einmaliger Vorgang, sondern ein kontinuierlicher Prozess.
Individuelle Beratung zu den Voraussetzungen
Jeder Betrieb bringt andere Ausgangsbedingungen mit – hinsichtlich Produktpalette, Personalstruktur und vorhandener Dokumentation. Eine fundierte Vorab-Analyse hilft dabei, den Aufwand realistisch einzuschätzen und Lücken gezielt zu schließen, bevor das Audit beginnt.
Sprechen Sie uns an – wir begleiten Betriebe aus dem Stahl- und Metallbau von der ersten Bestandsaufnahme bis zur erfolgreichen Zertifizierung.