Schritt 1: Etablieren Sie ein System zur werkseigenen Produktionskontrolle (WPK)
Das System zur Produktionskontrolle soll folgende Punkte enthalten:
- schriftlich festgehaltene Verfahrensanweisungen
- Handbuch
- Arbeitsanweisungen
- regelmäßige Kontrollen und Prüfungen der genutzten Prozesse, einschließlich deren Dokumentation
Legen Sie Anforderungen an das Personal fest.
- Erforderliche Qualifikationen
- Fortbildungen
Definieren Sie die Zuständigkeiten, Befugnisse, Zusammenarbeit von Mitarbeitern in leitender, ausführender oder prüfender Funktion.
Auch die Anforderungen an Messmittel und Prüfeinrichtungen, die die Konformität Ihrer Bauteile beeinflussen, müssen von Ihnen festgelegt und deren Eignung regelmäßig überprüft werden.
Produktionsanlagen sind regelmäßig zu prüfen und zu warten. Dabei sollten die Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherungsträger berücksichtigt werden.
Die Mindestanforderungen an das WPK-System werden in der EN 1090-1 sowie den entsprechenden Anwendungsnormen (z.B. EN 1090-2 oder EN 1090-3) beschrieben.
Schritt 2: Erstprüfung
Als Hersteller führen Sie eine Erstprüfung an einem von ihnen hergestellten Produkt aus.
Bei dieser Erstprüfung stellen Sie fest, ob die Festlegungen in ihrem Systems der werkseigenen Produktionskontrolle geeignet sind, um Bauteile oder Bausätze im Geltungsbereich EN 1090-1 herzustellen.
Schritt 3: Angebotsanfrage
Kontaktieren Sie uns, um ein Angebot für die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle zu erhalten. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.
Schritt 4: Erstinspektion
In der Erstinspektion wird durch unseren Inspektor überprüft, ob das bei Ihnen eingeführte System der werkseigenen Produktionskontrolle geeignet ist, Produkte im Geltungsbereich EN 1090-1 herzustellen
Unser Inspektor beurteilt Ihre zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten, Ihr Personal und Ihre betrieblichen Einrichtungen, ob diese für die Herstellung von Stahl- und/oder Aluminiumbauteilen gemäß den in EN 1090-2 und EN 1090-3 festgelegten Anforderungen ausreichen. Werden im Rahmen der Erstinspektion wesentliche Nichtkonformitäten festgestellt, haben Sie in der Regel 8 Wochen Zeit die Behebung gegenüber der Zertifizierungsstelle nachzuweisen.
Ergibt die Erstinspektion, dass Ihre betrieblichen Festlegungen und Prozesse zur Durchführung von Arbeiten nach EN 1090-1 geeignet sind, Bauteile nach den Anforderungen dieser Norm herzustellen, stellt Ihnen die Zertifizierungsstelle ein Zertifikat über die werkseigene Produktionskontrolle aus.
Ab dann dürfen Sie Ihre Produkte, soweit sie in den Geltungsbereich von EN 1090-1 fallen, CE-kennzeichnen und in Europa in Verkehr bringen.
Schritt 5: Laufende Überwachung
Nach den in EN 1090-1 festgelegten Intervallen führen wir bei Ihnen Überwachungen durch. Dabei überprüfen wir, ob Sie das eingeführte System der WPK aufrechterhalten und anwenden.
Werden im Rahmen der Überwachung wesentliche Nichtkonformitäten festgestellt, haben Sie in der Regel 8 Wochen Zeit, die Behebung gegenüber der Zertifizierungsstelle nachzuweisen. Halten Sie die festgelegte Frist nicht ein, wird die Zertifizierung ausgesetzt und der Vorgang an die notifizierende Behörde (DIBt) gemeldet.
Wenn die laufende Überwachung ergibt, dass Ihre betrieblichen Festlegungen und Prozesse weiterhin zur Durchführung von Arbeiten nach EN 1090-1 geeignet sind, Bauteile nach den Anforderungen dieser Norm herzustellen, stellt Ihnen die Zertifizierungsstelle ein Zertifikat mit neuer Laufzeit aus.